AGB
§ 1 Geltung der Bedingungen
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Lieferungsverträge, Leistungen und Angebote des Verkäufers. Im kaufmännischen Verkehr gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.
§ 2 Angebot
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
2.2 Technische und gestalterische Änderungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
§ 3 Preise und Konditionen
3.1 BCS-Moers behält sich eine kurzfristige Anpassung der Konditionen vor, wenn der Dollarwechselkurs oder andere nicht durch BCS-Moers zu vertretende Umstände dazu zwingen. Ausgenommen hiervon sind Privatkäufer die einen Verbraucher laut BGB darstellen.
3.2 Verpackung, Versandspesen, Transportversicherung und Zollgebühren sind in den Angeboten des Verkäufers nicht enthalten und werden gesondert berechnet.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
4.1 Gerät der Verkäufer in Lieferverzug, so kann der Käufer nach Setzen einer angemessenen Nachfrist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
4.2 Die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist wird auf vier Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt.
4.3 Bei vom Käufer gewünschten Auftragsänderungen, die sich auf die vereinbarte Lieferfrist auswirken, verlängert sich diese vereinbarte Lieferfrist in angemessenem Umfang.
4.4 Lieferung- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und rechtmäßigen Arbeitskämpfen hat der Verkäufer nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung zu verlängern.
§ 5 Versand und Gefahrenübergang
5.1 Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über. Ausgenommen hiervon sind Privatkäufer die einen Verbraucher laut BGB darstellen.
5.2 Eine Versicherung der Ware gegen Transportschaden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers Ausgenommen hiervon sind Privatkäufer die einen Verbraucher laut BGB darstellen.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
6.1 Wir gewährleisten, daß unsere Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind, es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
6.2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt, Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.
6.3 Stellt sich bei einem uns zugetragenen Gewährleistungsfall heraus, dass es sich nich um eine Inanspruchnahme dieser handelt, sind wir berechtigt die uns entstanden Kosten in Rechnung zu stellen.
6.4 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragspflichten erfüllt hat.
6.5 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem uns aus diesem Vertrag gegen den Käufer, im kaufmännischen Verkehr aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware).
7.2 Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht ohne unsere Zustimmung verfügen. Veräußert der Käufer im kaufmännischen Verkehr die gelieferte Ware mit unserer Zustimmung weiter, so tritt er schon jetzt die dadurch entstehende Forderung gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten zur Sicherung unserer Ansprüche bis zur Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
7.3 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichten.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt – soweit nicht das Verbrauchskreditgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag.
§ 8 Zahlung
8.1 Unsere Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Die Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. BCS-Moers behält sich vor, Neukunden bei der Erstbestellung per Nachnahme zu beliefern
8.2 Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt die Hauptleistung anzurechnen.
8.3 Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen
8.4 Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
8.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
§ 9 Rücktritt
9.1 Hat der Käufer bei Auftragserteilung über seine Kreditwürdigkeit getäuscht, bzw. fehlte diesem für den Verkäufer nicht erkennbar die Kreditwürdigkeit, ist der Verkäufer berechtigt, ohne Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Treten solche Umstände nach Auftragserteilung ein, so ist der Verkäufer zur weiteren Leistung nur gegen eine angemessene Abschlagszahlung verpflichtet. Hat der Käufer bei Auftragserteilung ein, so ist der Verkäufer zur weiteren Leistung nur gegen eine angemessene Abschlagszahlung verpflichtet.
9.2 Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 8 Tage ab Zugang der Bereitstellung vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so kann der Verkäufer dem Käufer eine Nachfrist von 8 Tagen setzen mit der Erklärung, daß er nach Ablauf dieser Frist Abnahme ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb der Nachfrist der Zahlung des Kaufpreises nicht Imstande ist.
9.3 Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 20% des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
§ 10 Schutz- und Urheberrechte
10.1 Der Käufer wird uns unverzüglich und schriftlich unterrichten, falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind alleine berechtigt und verpflichtet, den Käufer gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit sie durch die Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt gestützt sind. Sodann werden wir dem Käufer grundsätzlich das Recht zur Benutzung des Produktes verschaffen. Falls uns dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl dieses Produkt derart abändern oder ersetzen, daß das Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich eines Betrages für gewährte Nutzungsmöglichkeiten erstatten.
10.2 Umgekehrt wird der Käufer uns gegenüber allen Ansprüchen des Inhabers derartiger Rechte verteidigen bzw. freistellen, welche gegen uns dadurch entstehen, daß wir Instruktionen des Käufers befolgt haben oder der Käufer das Produkt ändert oder in ein System integriert. Im übrigen gilt hinsichtlich der Haftung §6 4 entsprechend.
10.3 Von uns zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörende Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt, und zwar ausschließlich auf von uns gelieferten Produkten. Der Käufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung, Dritten nicht zugänglich machen, auch bei Weiterveräußerung unserer Hardware. Kopien dürfen - ohne Übernahme von Kosten oder Haftung durch uns - lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale einen auf Urheberschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen.
§ 11 Export
11.1 Der Export unserer Waren in Nicht-EG-Länder bedarf unserer schriftlichen Einwilligung, unabhängig davon, daß der Käufer für das Einholen jeglicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat.
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Firma BCS-Moers.
12.2 Gerichtsstand unter Kaufleuten für das gerichtliche Mahnverfahren ist das für den Sitz der BCS-Moers zuständige Gericht. Im Verkehr mit Kaufleuten im Sinne des § 24 AGBG ist Gerichtsstand das für den Sitz der BCS-Moers zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, auch am Sitz des Käufers zu klagen.
§ 13 Teilnichtigkeit
13.1 Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine abweichenden Vorschriften enthalten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder im Einzelfall, z. B. mangels Kaufmannseigenschaft des Käufers, nicht anwendbar sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 14 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
14.1 Dem Verbraucher i.S.d. § 13 BGB steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann in Textform oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an: BCS-Moers, Fliederweg 6, 47445 Moers.
14.2 Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher die Rücksendekosten bei einem Warenwert von weniger als 40 Euro. Wertminderungen aus bestimmungsgemäßem Gebrauch sind vom Verbraucher zu erstatten, es sei denn, die Minderung ist lediglich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. Wertminderungen können vermieden werden, wenn die Waren sorgfältig behandelt und der Einbau von Komponenten ausschließlich durch qualifiziertes und autorisiertes technisches Personal durchgeführt wird.
14.3 Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: CDs, DVDs, BDs, HD-DVDs, Software, Softwarelizenzen und Videos, welche vom Verbraucher entsiegelt wurden. Auch bei Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden, z.B. BTO-Systeme, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Stand: Moers, 15.03.2005